Kinderschutzkonzept - einfach erklärt
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir möchten, dass sich bei uns alle sicher, wertgeschätzt und geschützt fühlen. Deshalb arbeiten wir an der Entwicklung und Umsetzung unseres umfassenden Kinderschutzkonzepts.
Es soll kein Ladenhüter sein, der einmal erstellt, in den Tiefen der Datenbank liegt. Es unterliegt stattdessen einem permanenten Verbesserungsprozess. Das bedeutet: Wir überprüfen unsere Standards, Abläufe und Maßnahmen regelmäßig, passen sie an neue Erkenntnisse an und lernen stetig dazu – denn der Schutz unserer Kinder entwickelt sich immer weiter.
Einfach formuliert, sind im Kinderschutzkonzept folgende Punkte genauer ausformuliert:
1. Wer wir sind
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Wir sind ein Verein.
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Wir machen Projekte für Kinder und Jugendliche.
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Wir besuchen Schulen, Jugendzentren und andere Orte.
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Wir arbeiten außerhalb von unseren eigenen Räumen.
2. Was wir wollen
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Wir wollen, dass sich alle Kinder gut und sicher fühlen.
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Wir wollen, dass Kinder beteiligt werden und mitreden können.
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Wir wollen, dass alle Kinder gleich gut behandelt werden – egal ob sie eine Behinderung haben, andere Sprachen sprechen oder anders aussehen. Alle bekommen die Hilfe, die sie brauchen.
3. Unsere Regeln für alle Erwachsenen
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Wir behandeln Kinder freundlich und respektvoll.
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Wir sprechen klar und ehrlich.
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Wir machen keine heimlichen Dinge mit Kindern.
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Wir machen keine privaten Chats oder privaten Fotos von Kindern.
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Wir respektieren die Grenzen von Kindern.
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Wir üben keine Gewalt aus, weder körperlich noch mit Worten.
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Wir helfen Kindern, wenn sie Schutz brauchen.
4. Was passiert, wenn etwas nicht gut ist?
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Wenn ein Kind Angst hat und nicht gut behandelt wurde,
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kann das Kind zu einer erwachsenen Person aus dem Verein gehen.
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kann das Kind zu einer erwachsenen Person in der Schule gehen.
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kann das Kind mit seinen Eltern sprechen. Die Eltern können dann entscheiden, wie es weitergeht.
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kann das Kind auch zu einem Jugendamt gehen.
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Wir melden Verdachte sofort an eine Fachberatung und besprechen das weitere Vorgehen.
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Wir dokumentieren wichtige Dinge.
5. Was wir machen
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Wir machen gemeinsame Regeln mit den Kindern.
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Wir lassen Kinder mitreden bei Entscheidungen.
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Wir achten auf die Grenzen der Kinder.
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Wir fragen, bevor wir etwas tun (z. B. beim Händewaschen, beim Umkleiden, beim Anziehen).
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Wir berücksichtigen die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung.
6. Wie wir inklusiv arbeiten
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Wir benutzen einfache Sprache.
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Wir nutzen Bilder.
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Wir lassen Kinder mit Hilfe von Vertrauenspersonen sprechen.
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Wir berücksichtigen sensorische Bedürfnisse (Licht, Lautstärke, Bewegung).
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Wir vermeiden Diskriminierung und Ausgrenzung.
7. Was wir tun, wenn etwas passiert
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Wir melden Verdachte sofort an eine Fachberatung.
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Wir suchen mit dem Kind Hilfe.
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Wir schützen das Kind vor weiteren Gefahren.
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Wir arbeiten mit dem Jugendamt und der Schule/Kindergarten zusammen.
8. Für Eltern
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Wenn Sie Fragen haben, können Sie zu uns kommen.
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Wir sprechen mit Ihnen offen und ehrlich.
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Wir nehmen Ihre Gedanken und Sorgen ernst.
9. Kontakte in Krisenfällen
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Kinderschutzbeauftragte: Stefanie Möller, stefanie.moeller@bildungswerk-kinderrechte.de
- Fachberatung bei sexualisierter Gewalt: AWO Mülheim, Hauskampstr. 58, 45476 Mülheim, 0208/20774270, e-mail: fbst@awo-mh.de
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Jugendamt Mülheim, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim, Telefon 0208/455-4500, E-Mail: info@muelheim-ruhr.de
- Jugendamt Essen, I. Hagen 26, 45127 Essen, Telefon 0201/8851777, E-Mail: jugendamt@essen.de
- Jugendamt Duisburg, Kuhstraße 6, 47051 Duisburg, Telefon: 0203/94000, E-Mail: jugendamt@stadt-duisburg.de
- Jugendamt Oberhausen, Mülheimer Str. 6, 46049 Oberhausen, Telefon 0208/8259390, E-Mail: jugendamt@oberhausen.de